INHALTSVERZEICHNIS
- Von K3 Gelieferte Hardware im Jahr 1
- Support nach dem 1. Jahr (Hardware-Supportvertrag erforderlich)
- Wann und wie reagiert K3 auf Fehler?
- Was ist nicht abgedeckt?
Von K3 Gelieferte Hardware im Jahr 1
Wenn Sie einen K3-Hardware-Supportvertrag haben
Im ersten Jahr nach Lieferung Ihres POS-/Kassensystems durch K3 ist das gesamte System abgedeckt, einschließlich:
- All-in-One-POS-Einheiten oder PC-basierte Einheiten
- Belegdrucker
- Barcode-Scanner
- Kassenschubladen
- Monitore (wenn mit PC-Basiseinheit verkauft)
Optionale Zusatzgeräte, die Sie möglicherweise erworben haben:
- Ticketdrucker
- Etikettendrucker
- Tablets
- Separate Monitore/Bildschirme
- Handheld-Terminals (MDE-Geräte)
- Von K3 gelieferte integrierte Zahlungsterminals (zusammen mit einem zusätzlichen EFT-Paket erworben)
Die Abdeckung umfasst:
- Hardware-Ausfälle – Fehlfunktionen oder defekte Geräte, die von K3 geliefert wurden.
- Diagnose und Reparatur – Fehler, die bei normaler Nutzung des Geräts auftreten.
- POS-Betriebssystem (OS) – Probleme mit dem Windows-Betriebssystem, die dazu führen, dass das POS nicht mehr funktioniert.
- Kabel- oder Netzteilprobleme– Probleme mit Netzteilen (PSUs) oder Datenkabeln, die ursprünglich mit den abgedeckten Geräten geliefert wurden.
Fern- oder Vor-Ort-Support, je nach Bedarf, um defekte Hardware zu reparieren oder zu ersetzen. Je nach Dringlichkeit können wir Sie bitten, Geräte zur Reparatur an uns zu schicken.
Wenn Sie keinen K3-Hardware-Supportvertrag haben (aber K3 die Hardware geliefert hat)
Ohne einen K3-Hardware-Supportvertrag sind Sie nur durch die Herstellergarantie abgedeckt. Artikel werden gemäß der Standard-RTB-Garantiepolitik des Herstellers (Return to Base) bearbeitet, die K3 erleichtern wird. Unser Support unterliegt jedoch nicht einer Dienstleistungsvereinbarung (siehe "Wann reagiert und behebt K3 Fehler?").
Alle Versand- oder Inspektionskosten, die K3 entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Herstellergarantie kann länger als ein Jahr gelten, aber ohne einen Supportvertrag müssen Sie direkt mit dem Hersteller zusammenarbeiten (oder uns bitten, ein Angebot zur Unterstützung zu erstellen).
Support nach dem 1. Jahr (Hardware-Supportvertrag erforderlich)
Von K3 Gelieferte Hardware
Für von K3 gelieferte Hardware können Kunden einen jährlichen Hardware-Supportvertrag abschließen (falls dies nicht bereits ab dem Lieferdatum erfolgt ist).
Wenn für eine Reparatur ein Ersatzteil erforderlich ist und es sich um Standardhardware handelt, die von K3 geliefert wurde, sind die Kosten für das Ersatzteil im jährlichen Hardware-Support enthalten. Wir halten diese Teile in der Regel vorrätig, um schnelle Lösungen zu gewährleisten, einschließlich neuer und generalüberholter Teile.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass eine vollständige Ersatz-POS-Einheit oder eine andere versiegelte Einheit wie ein Tablet erforderlich ist (nicht nur ein Ersatzteil), ist dies nicht kostenlos enthalten (es sei denn, die Herstellergarantie deckt eine neue vollständige Einheit ab).
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen helfen können, auch wenn die von K3 gelieferte Hardware älter als ein Jahr ist und Sie keinen Hardware-Supportvertrag haben. Dies wird jedoch nicht durch DLV-Ziele geregelt, und alle Zeit- und Materialkosten werden zu den Standardpreisen berechnet.
Nicht von K3 Gelieferte Hardware
Wir können Hardware-Support über einen Vertrag für Kunden anbieten, die ihre Hardware nicht bei uns gekauft haben. Wir führen eine Hardwareprüfung durch, bevor wir ein Angebot erstellen und den Support übernehmen. Dies umfasst Empfehlungen und maßgeschneiderte Bedingungen für jeden Kunden.
Wir kaufen keine Ersatzteile für Ihre eigene Hardware, aber Sie können Ersatzteile kaufen, die wir auf Lager halten und für Notfallreparaturen bereithalten.
Siehe auch - Wie lange kann Hardware unterstützt werden? - Benötigen Sie Hilfe, haben aber keinen Hardware-Supportvertrag?
Wann und wie reagiert K3 auf Fehler?
Folgendes gilt nur für Kunden, die über einen Hardware-Supportvertrag verfügen.
Dienstleistungsvereinbarung (DLV)
Kunden mit einem jährlichen Hardware-Supportvertrag profitieren von den in der Standard Dienstleistungsvereinbarung (DLV) beschriebenen Zielzeiten. Diese DLV gilt für Hardware und alle Software von K3, die Sie möglicherweise abonniert haben.
Wir beheben Probleme, wenn möglich, aus der Ferne. Falls ein Vor-Ort-Besuch erforderlich ist, sind wir in der Regel in der Lage, noch am selben oder am nächsten Geschäftstag zu kommen (abhängig von Standort und Zeitpunkt der Fehlermeldung).
Die Standard-Supportzeiten sind an Wochentagen (ausgenommen britische Feiertage). Es gibt jedoch die Möglichkeit, Abdeckung für Wochenenden und Feiertage zu erwerben, wie in "An welchen Tagen und Zeiten ist Support verfügbar?" erläutert.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Premium-DLV – siehe "Was sind die Vorteile der Premium-DLV?" für weitere Informationen.
Supportprozess
Wir bieten mehrere Kanäle für den Zugriff auf den Support – siehe "Wie kontaktiere ich den K3 Retail Support?". Sobald ein Support-Ticket als hardwarebezogen identifiziert wurde, wird es von unserem First-Line-Support-Team an das Hardware-Support-Team weitergeleitet.
Sobald der Hardware-Techniker bestätigt, dass der Kunde und die Hardware für den Support berechtigt sind, führt der Techniker eine erste Problemdiagnose per Telefonanruf oder Fernwartungssitzung durch. Grundlegende Prüfungen umfassen:
- POS-Einheiten: Gibt es Strom für die Einheit? Kann sie neu gestartet werden? Werden Fehlermeldungen angezeigt?
- Belegdrucker: Kann ein Selbstdrucktest mit lesbarem Text ausgeführt werden?
- Barcode-Scanner: Kann er einen Barcode in Notepad scannen?
- Kassenschubladen: Öffnet sie sich korrekt?
Falls erforderlich, arrangiert der Techniker einen Vor-Ort-Besuch zu einer für beide Seiten passenden Zeit, um das Problem zu untersuchen und zu beheben. In einigen Fällen können wir Ersatzteile für weniger dringende Anfragen direkt an den Standort senden.
Was ist nicht abgedeckt?
Unabhängig vom Alter der Hardware sind folgende Punkte nicht im Kaufpreis oder den Supportgebühren enthalten:
- Vorsätzliche oder versehentliche Schäden – Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle oder absichtliche Beschädigung entstanden sind, einschließlich kosmetischer Schäden.
- Umweltveränderungen – Schäden durch äußere Einflüsse wie Wasser, Hitze, Strom oder andere unkontrollierbare Bedingungen.
- Änderungen durch Dritte – Modifikationen, nicht genehmigte Softwareinstallationen oder Änderungen durch den Kunden oder Drittanbieter.
- Software von Drittanbietern – Jede Software, die nicht im Besitz von K3 ist (z. B. Windows, Antivirus), sowie Updates für solche Programme.
- Umzug von Hardware – Verlagerung der Hardware an einen anderen Standort ohne Konsultation oder Beteiligung von K3.
- Verbrauchsmaterialien – Dinge wie Druckerpatronen, Druckköpfe und andere Teile, die vom Hersteller regelmäßig ausgetauscht werden müssen.
- Zusätzliche Hardware – Geräte, die nicht von K3 geliefert wurden oder nicht im Supportvertrag-Audit enthalten waren.
- Datenwiederherstellung – Wenn Daten aufgrund eines Hardwareausfalls (z. B. defekte Festplatte) verloren gehen, stellen wir die Software wieder her, können jedoch die Daten nicht wiederherstellen.
- Wirtschaftlich nicht reparierbare Artikel – Hardware, bei der die Reparaturkosten die Kosten einer neuen Einheit übersteigen, oder bei der notwendige Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind.
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